Für die Besamer
Aufgrund der Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund des COVID-2019 stellt die Tierzuchtvereinigung bis vorerst 25.03.2020 den Samenservice ein.
Der Stickstoffdienst bleibt wie bisher aufrecht.
Dabei ist vorgesehen, dass jede Person nur einzeln Stickstoff auffüllen darf.
Der Mindestabstand zu weiteren Personen muss mindestens 1 Meter betragen.
Was die Besamungen betrifft, so sieht das Ministerialdekret vom 11. März 2020 in Art. 1 Punkt 4 vor,
dass die „attività del settore agricolo, zootecnio di trasformazione agroalimentare comprese le filiere che ne forniscono beni e servizi“
weiterhin durchgeführt werden dürfen. Aufgrund dieser Aussage ist die Besamung sicherlich zulässig.
Wir überlassen es Ihrer Einschätzung, ob Sie weiterhin Besamungen durchführen.
Aufgrund der Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund des COVID-2019 stellt die Tierzuchtvereinigung bis vorerst 25.03.2020 den Samenservice ein.
Der Stickstoffdienst bleibt wie bisher aufrecht.
Dabei ist vorgesehen, dass jede Person nur einzeln Stickstoff auffüllen darf.
Der Mindestabstand zu weiteren Personen muss mindestens 1 Meter betragen.
Was die Besamungen betrifft, so sieht das Ministerialdekret vom 11. März 2020 in Art. 1 Punkt 4 vor,
dass die „attività del settore agricolo, zootecnio di trasformazione agroalimentare comprese le filiere che ne forniscono beni e servizi“
weiterhin durchgeführt werden dürfen. Aufgrund dieser Aussage ist die Besamung sicherlich zulässig.
Wir überlassen es Ihrer Einschätzung, ob Sie weiterhin Besamungen durchführen.