Ein Rind auf der Weide
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Information zu Transportbestimmungen (Trächtigkeiten) Rinder


Aufgrund einer notwendigen Umsetzung bereits bestehender Transportregeln von Rindern gilt ab der Juni- Versteigerung folgende Bestimmung:

Hochträchtige Rinder dürfen im letzten Trächtigkeitsstadium nicht mehr transportiert werden. Laut Verordnung dürfen weibliche Rinder nur mehr bis zu maximal 90% ihrer zu erwartenden Tragzeit transportiert werden.

Um dies einzuhalten, dürfen trächtige Kalbinnen am Versteigerungstag frühestens
14 Tage nach der Versteigerung die 9-monatige Trächtigkeit vollendet haben.

Beispiel:  Versteigerung am 26. Juni – die Kalbin darf frühestens am 10. Juli die
9 Monate Trächtigkeit vollendet haben (bisher 01. Juli).
Wir bitten unsere Züchter, diese Neuregelung bei der Anmeldung zu berücksichtigen.

Sollten bei der Juniversteigerung einige Kalbinnen wegen dieser Bestimmung bereits über der zulässigen Tragzeit sein, bitten wir das zu melden und wir versuchen diese bei Wunsch vorher ab Hof zu vermarkten.